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Mag.a Dr.in Gerlinde Grübl-Schößwender
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Arbeitsschwerpunkte

  • Kinder, Jugendliche und deren Familien in schwierigen Situationen
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen
  • Problemverhalten bei Kindern und Jugendlichen
  • Schulprobleme von Kindern und Jugendlichen
  • Erziehungsberatung

 

Auf der Grundlage einer pädagogisch-psychologischen Diagnostik erstelle ich einen individuellen Förder-, Unterstützungs- oder/und Therapieplan.

 

Kinder und Jugendliche sind mir ein besonderes Anliegen:

Ich arbeite mit und unterstütze Kinder und Jugendliche, welche besondere Lebensumstände zu meistern haben, wie etwa:

  • Tod eines Elternteiles
  • Trennung/Scheidung der Eltern
  • Sonstige Trennungsproblematik
  • Chronische Erkrankung
  • Körperliche Anomalien
  • Kinder und Jugendliche mit Problemen oder schwierigen Lebenslagen in der Familie (z. B. ein behindertes Geschwister, Krankheit eines Elternteiles und dergleichen)
  • Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (körperliche und geistige Beeinträchtigung und Behinderung)

 

Weiters arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen zu folgenden Themen:

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerung
  • Verhaltensoriginalität / Verhaltensauffälligkeit / Verhaltensschwierigkeiten
  • Kinder mit sozialen Problemen (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Mobbing unter Kindern)
  • Persönlichkeitsentwicklung: Entwicklung, Förderung und Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls (Selbstwahrnehmung, Selbstkonzept), Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Lernschwierigkeiten

 

Mentale Gesundheit für Kinder und Jugendliche:

  • Stress- und Burnout-Prophylaxe
  • Umgang mit herausfordernden Situationen
  • Resilienz-Training
  • Entspannungstraining
  • Ressourcenaktivierung
  • Stressbewältigung
  • Zeitmanagement
  • Mentale Fitness
  • Arbeitsorganisation

Ich bin Gesundheitspartnerin der Sozialversicherung der Selbstständigen (Gewerbebetreibende, Bauern, Neue Selbstständige).

Der Gesundheitshunderter (svs.at) Junior kann bei mir eingelöst werden: Gesundheitspartner-Suche (svs.at)

 

Kostenübernahme:

Diese Versicherungen refundieren fallweise heilpädagogische Therapie- und Beratungskosten:

  • Generali AG
  • MERKUR
  • UNIQA
  • Wiener Städtische
  • MUKI

Das Amt für Jugend und Familie beteiligt sich fallweise an heilpädagogischen Therapiekosten. Ich bitte Sie, sich bei Ihrer Versicherung bzw. beim Amt für Jugend und Familie zu informieren.

 

Allgemeines zur Heilpädagogik

Die Vorsilbe „Heil“ ist unterschiedlich interpretierbar. Der Begriff „Heil“ leitet sich vom griechischen „holos“ = „ganz“ ab, wobei „ganz“ auch „Glück“ bedeutet. „Heil“ in der Heilpädagogik ist also nicht heilen im medizinischen Sinne, sondern bedeutet eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Menschen.

"Ganzheitlichkeit" im Rahmen der Heilpädagogik bedeutet: Nicht allein geistige oder körperliche Beeinträchtigung, Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen oder erschwerte Bedingungen und deren Behebung dürfen Gegenstand sein. Der ganze Mensch als bio-psycho-soziale Einheit mit seinen Fähigkeiten, Problemen und Ressourcen, sowie seinem sozialen Umfeld ist bei der Bearbeitung und Lösung von Problemstellungen zu betrachten und mit einzubeziehen.

Aufgabe der Heilpädagogik ist es, durch den Einsatz entsprechender therapeutischer Angebote zu helfen.
(Therapie geht auf die griechischen Worte therapeia und therapeuein zurück und bedeutet: „Behandlung, Wartung, Pflege“, (für etwas oder jemanden) sorgen, Therapeut geht auf therapon zurück und bedeutet: „Diener, Wärter, Pfleger“.)

Dazu diagnostizieren Heilpädagoginnen und Heilpädagogen vorliegende Probleme und Störungen, aber auch vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen und erstellen individuelle Behandlungspläne. Durch speziell auf die jeweilige Person abgestimmte Maßnahmen fördern sie die Persönlichkeit, die Eigenständigkeit, die Gemeinschaftsfähigkeit, den Entwicklungs- und Bildungsstand sowie die persönlichen Kompetenzen, um eine selbstständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. Das Recht auf Individualität und Autonomie wird gewahrt. Darüber hinaus beraten und betreuen sie Angehörige oder andere Erziehungsbeteiligte, zum Beispiel in Problem- und Konfliktsituationen."

 

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